Sustainability

SFDR und die EU-Taxonomie

Verbesserte Transparenz für nachhaltige Investitionen

Zunächst werfen wir einen genaueren Blick auf die SFDR und die EU-Taxonomie, danach werden wir die Herausforderungen und möglichen Lösungen für institutionelle Anleger erörtern, die mit diesen regulatorischen Hürden konfrontiert sind.

Was ist SFDR? 

Die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist ein Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU), der die Nachhaltigkeit im Finanzsektor fördern soll. Die im März 2021 eingeführte SFDR zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeitseigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen zu standardisieren und zu verbessern. Sie verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, einschließlich Vermögensverwalter, Investmentfonds und Finanzberater, die ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte (ESG) ihrer Anlagestrategien und Produkte offenzulegen.

Die SFDR schreibt den Unternehmen vor, offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageentscheidungsprozess integrieren, welche negativen Auswirkungen ihre Anlageentscheidungen auf die Nachhaltigkeit haben und ob sie die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigen. Darüber hinaus werden spezifische Offenlegungspflichten für Finanzprodukte festgelegt, die ökologische oder soziale Merkmale fördern oder nachhaltige Anlageziele verfolgen.

Die Verordnung gliedert sich in drei Hauptbereiche oder Ebenen:

  1. Level 1: Darin werden der Rahmen und die übergreifenden Anforderungen für die Offenlegung festgelegt und die wichtigsten Konzepte im Zusammenhang mit der Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten definiert.
  2. Level 2: Bietet detailliertere technische Regulierungsstandards (RTS) zu spezifischen Offenlegungsanforderungen, Methodik und Anpassung an internationale Standards.
  3. Level 3: Dieser Teil beinhaltet die konkrete Umsetzung der regulatorischen Vorgaben. Es legt die spezifischen Anforderungen und Kriterien fest, die Finanzunternehmen erfüllen müssen, um die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Anlagestrategien und Produkte zu integrieren. Dabei werden detaillierte Anforderungen an die Offenlegung von Umwelt-, sozialen und governancebezogenen Aspekten definiert.

Geschichte von SFDR 

Die ursprünglich für 2019 vorgeschlagene Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) arbeitet mit der EU-Verordnung über die Taxonomie und dem europäischen Green Deal zusammen, um das Wachstum nachhaltiger Investitionen zu fördern. Diese kohärenten Leitlinien verfolgen ein gemeinsames Ziel: die Erreichung der Kohlenstoffneutralität bis 2050.

Im Bereich des europäischen Green Deals gibt es zwei bemerkenswerte Hindernisse, die seinen Fortschritt behindern: die Knappheit an ESG-Finanzanlagen oder -produkten und die Unklarheit über die tatsächliche Nachhaltigkeit dieser Investitionen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde die SFDR-Verordnung eingeführt, die sich speziell mit dem sekundären Problem der Transparenz befasst und als Abschreckung gegen Greenwashing-Praktiken dient. Diese Verordnung legt explizite Offenlegungen für Finanzprodukte fest, die von Vermögensverwaltern verwaltet werden. Diese Angaben zur Nachhaltigkeit erleichtern den Verbrauchern das Verständnis und die vergleichende Analyse der verschiedenen Produkte. Darüber hinaus werden verschiedene Facetten der SFDR-Vorschriften für Finanzberater und Fondsmanager eingesetzt, die die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen vorschreiben, die für Anlageentscheidungen entscheidend sind.

Offenlegungsverpflichtungen nach SFDR

Die Finanzmarktteilnehmer werden verpflichtet sein, in ihren vorvertraglichen Informationen Erklärungen abzugeben über

  • die Art und Weise, in der Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbezogen werden
  • die Ergebnisse der Bewertung der erwarteten Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der von ihnen angebotenen Finanzprodukte

Die Kategorisierung der Finanzprodukte nach den jeweiligen Artikeln wird im Folgenden erläutert:

  • Artikel 6 ist für Produkte relevant, die Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Anlagekonzept berücksichtigen. D.h. Produkte, die die wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen. Sie sind nicht darauf ausgerichtet, speziell in Wirtschaftstätigkeiten zu investieren, die einen messbar einfachen oder signifikanten Beitrag zur Förderung von Umwelt- und Sozialzielen leisten.
  • Artikel 8 gilt für Produkte, die in ihrem Anlageansatz eine ESG-Integration verfolgen und in ihrem Prozess auch ökologische und/oder soziale Merkmale verbindlich berücksichtigen. Dies sind zum Beispiel wirtschaftliche Aktivitäten, die zur Erreichung eines Umweltziels beitragen, gemessen durch sogenannte Key Performance Indicators.
  • Artikel 9 umfasst Finanzprodukte, bei denen die Nachhaltigkeit im Mittelpunkt steht. Artikel 9-Produkte sind explizit mit nachhaltigen Anlagezielen konzipiert und sollen einen positiven Einfluss auf ökologische oder soziale Belange haben. Sie legen ihre Nachhaltigkeitsmerkmale umfassend offen und betonen ihr Engagement für nachhaltige Praktiken.

Investments unter der SFDR 

Investitionen im Rahmen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) umfassen einen strukturierten Prozess, der Nachhaltigkeitsaspekte in Anlagestrategien und Entscheidungsprozesse einbezieht. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken:: Vermögensverwalter führen eine umfassende Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken durch und beurteilen, wie sich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) auf die Anlageperformance auswirken können. Dazu gehört auch die Analyse potenzieller Risiken, die sich aus dem Klimawandel, sozialen Fragen oder Governance-Praktiken innerhalb des Anlageportfolios ergeben.
  2. Nachhaltigkeitskriterien integrieren: Die SFDR schreibt die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Anlageprozess vor. Die Vermögensverwalter richten ihre Anlagestrategien an vordefinierten Nachhaltigkeitskriterien aus und stellen sicher, dass die Investitionen ökologische Ziele widerspiegeln und einen positiven Beitrag zu sozialen und Governance-Aspekten leisten.
  3. Transparenz und Offenlegung: Die Einhaltung der SFDR erfordert Transparenz in der Berichterstattung. Die Vermögensverwalter legen detaillierte Informationen darüber offen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlagestrategien integriert werden, welche potenziellen negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu erwarten sind und wie die Anlageentscheidungen auf bestimmte Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet sind.
  4. Engagement und Kommunikation mit den Stakeholdern: Vermögensverwalter kommunizieren mit Stakeholdern, einschließlich Investoren und Kunden, die nachhaltigen Aspekte ihrer Anlagestrategien. Sie stellen transparente Informationen über das Nachhaltigkeitsprofil von Anlageprodukten zur Verfügung, damit die Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können, die mit ihren Nachhaltigkeitspräferenzen übereinstimmen.
  5. Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung: Der Prozess umfasst eine kontinuierliche Überwachung der Anlagen hinsichtlich der Nachhaltigkeitskriterien. Die Vermögensverwalter bewerten und verfeinern ihre Strategien kontinuierlich und berücksichtigen dabei aufkommende Nachhaltigkeitstrends, Änderungen der Vorschriften und sich wandelnde Anlegerpräferenzen, um eine kontinuierliche Einhaltung und Verbesserung zu gewährleisten.

Investitionen im Rahmen der SFDR erfordern einen systematischen und integrierten Ansatz, der Nachhaltigkeitserwägungen während des gesamten Lebenszyklus einer Investition berücksichtigt, von der anfänglichen Bewertung bis zur laufenden Überwachung und Offenlegung. Die Einhaltung der SFDR-Leitlinien zielt darauf ab, die Anlagetätigkeit an Nachhaltigkeitszielen auszurichten und gleichzeitig Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den Anlagepraktiken zu gewährleisten.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde, um einen standardisierten Rahmen für die Identifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu definieren und zu schaffen. Die Taxonomie wurde im Rahmen der EU-Initiativen für nachhaltige Finanzen eingeführt und soll eine gemeinsame Sprache schaffen, um zu bestimmen, welche Aktivitäten wesentlich zu den Umweltzielen beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung daran.

Dieses Klassifizierungssystem legt spezifische Kriterien fest, die wirtschaftliche Aktivitäten erfüllen müssen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Es konzentriert sich auf sechs Umweltziele: Abschwächung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Die EU-Taxonomie dient als Orientierungshilfe für Investoren, Unternehmen und politische Entscheidungsträger, indem sie klare und transparente Kriterien für die Identifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten liefert. Sie zielt darauf ab, Investitionsströme auf nachhaltige Initiativen zu lenken und so zum Gesamtziel der EU beizutragen, eine grünere und nachhaltigere Wirtschaft zu erreichen.

SFDR und EU-Taxonomie: Die wichtigsten Herausforderungen

Die Umsetzung der SFDR und der EU-Taxonomie ist nicht einfach. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die größten Herausforderungen werfen:

Herausforderungen bei ESG-Daten

Die begrenzte Verfügbarkeit von ESG-Daten und Konflikte zwischen eigenen und externen Bewertungen stellen eine Herausforderung dar. Die frühzeitige Auswahl von Anbietern und die Zusammenarbeit mit ESG-Datenanbietern sind entscheidend für das Verständnis der Datenerfassung, des Qualitätsmanagements und der Bewertungsprozesse.

Definition von "Nachhaltigen Investitionen"

Die Klärung der Frage, was eine "nachhaltige Anlage" ist, ist entscheidend für die Einhaltung der SFDR und der EUT. Angesichts der unterschiedlichen Definitionen in den verschiedenen Verordnungen sollten sich Vermögensverwalter eine klare Meinung bilden, die sich auf Leitlinien wie die technischen Regulierungsstandards (RTS) der SFDR und Markterkenntnisse stützt und die Übereinstimmung mit den Werten ihres Unternehmens sicherstellt.

Bewertung der Zielsetzungen der EU-Taxonomie

Während die EU-Taxonomie darauf abzielt, Kapital in nachhaltige Unternehmen zu lenken, ergeben sich Bedenken aufgrund der potenziell geringen Ausrichtung von Fonds. Vermögensverwalter sollten solide Marketingstrategien umsetzen, um die Wurzeln der geringen Ausrichtung und die Ansätze zur Einbindung zu verdeutlichen und die Bedeutung der Taxonomie-Anpassung zu unterstreichen.

Aussagekräftige Berichterstattung nach SFDR

Die SFDR führt neue Offenlegungsanforderungen zu ESG-Themen ein, die eine klare Kommunikation mit den Anlegern erfordern. Vermögensverwalter müssen sich auf die Gestaltung und Erstellung von Berichten konzentrieren, die klare und aufschlussreiche Informationen bieten und ihr Engagement für verantwortungsbewusstes Investieren (RI) demonstrieren.ormation, demonstrating commitment to Responsible Investing (RI). 

Überlegungen zur Kontrollumgebung

Die Definition neuer Überwachungsprozesse für SFDR und EUT erfordert sorgfältige Überlegungen. Die Gewährung des Zugangs zu geeigneten Tools für die Risiko-, Compliance- und Produktkontrollfunktionen ist für die Festlegung von Toleranzen, die Überwachung und die Eskalation von Ausnahmen unerlässlich.

Ressourcenknappheit und Zeitpläne

Die knappen Zeitvorgaben für die Umsetzung von SFDR und EUT führen zu einem erheblichen Druck auf die Ressourcen. Trotz möglicher Verzögerungen sollten die Vermögensverwalter die Dynamik aufrechterhalten, indem sie über ein effektives Projektmanagementteam, Zugang zu Fachwissen und eine formalisierte Führungsstruktur verfügen.

ESG-Wissen und -Eigentümerschaft - Herausforderungen

SFDR und EUT unterstreichen die Notwendigkeit, das ESG/RI-Wissen und den kulturellen Wandel zu verbessern. Vermögensverwalter sollten sich auf Schulungen, die Einstellung von Fachleuten und die Einrichtung von Governance-Strukturen konzentrieren, die die Rechenschaftspflicht in Geschäftsbereichen jenseits der Compliance verankern.

MiFID II Eignungsbeurteilung

Die Änderungen der MiFID II verlangen von Vermögensverwaltern, dass sie die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden explizit ermitteln und verstehen. Vermögensverwalter müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse zur Bewertung der Nachhaltigkeitseignung in die Portfoliokonstruktion, die Anlageprozesse und die Produktstrategie einfließen.

Entwicklung der Artikel 8-Produkte

Die sich entwickelnde Ansicht, dass Artikel-8-Produkte zum neuen Standard auf dem europäischen Markt werden, stellt eine Herausforderung für Produktumstellungsprozesse und Strategien zur Entwicklung neuer Produkte dar. Vermögensverwalter sollten taktische Upgrades festlegen, Strategien zur Kundenbindung definieren und klare Schwellenwerte in neue Produktinnovationsprozesse einbetten.

Strategischer Vorteil von SFDR

SFDR und EUT bieten kommerzielle Möglichkeiten für Vermögensverwalter, die marktführende RI-Angebote entwickeln. Vermögensverwalter sollten sich nicht nur auf Artikel 8-Produkte konzentrieren, sondern auch die Nachfrage nach Artikel 9-Produkten steigern, sich durch die Integration von ESG-Aspekten differenzieren und eine herausragende ESG/RI-orientierte Leistungsphilosophie vermitteln.

Da sich das regulatorische Umfeld ständig weiterentwickelt, müssen Vermögensverwalter diese Überlegungen proaktiv angehen, um im Zeitalter der nachhaltigen Finanzen erfolgreich zu sein.

Nutzen Sie die Daten und Analysen von Bavest für die Einhaltung der SFDR und der EU-Taxonomie

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um unsere maßgeschneiderten Daten- und Klimalösungen kennenzulernen, die auf die Komplexität der SFDR und der EU-Taxonomie zugeschnitten sind. Unsere Lösungen sind so konzipiert, dass sie Ihnen dabei helfen, die Herausforderungen, die sich aus diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, effektiv zu bewältigen.